City-Fahrschule-Krug Celle GmbH

Fahrschule aller Klassen

Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF)

 


Probezeit für 2 Jahre

Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen der Klassen AM, L oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Führerschein ausgestellt.


Verlängerung der Probezeit

Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.


Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen wurde.
Hinweis: Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.


Seminarschema

mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu je 135 Minuten (pro Tag höchstens eine Sitzung)
nach der 1. Sitzung Fahrprobe in Gruppen mit 3 Teilnehmern
Termine: einmal monatlich auf Anfrage.