Was man als Fahrschüler wissen sollte:
1. Anmeldung und Fahrerlaubnisantrag:
bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden folgenden Unterlagen benötigt, die bei der Anmeldung eingereicht werden sollen:
Folgende Unterlagen sollten bei der Anmeldung für den Fahrerlaubnisantrag in unserer Hauptstelle vorgelegt werden:
- Sehtest (Optiker - nicht älter als 2 Jahre) - Wurde der Sehtest mit Sehhilfe bestanden, ist diese bei der praktischen Ausbildung und Prüfung zwingend erforderlich!
- Passbild (biometrisch)
- Erste Hilfe Nachweis (ganz einfach bei Primeros hier anmelden!)
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und D, DE werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- betriebsärztliche Untersuchung nach FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach FeV - Nicht älter als 2 Jahre (Dieses kann unter Umständen auch bei einem Betiebsmediziner absolviert werden.
Zusätzliche für die Klassen D, DE wird:
- Verkehrspsychologische Untersuchung (Reaktionstest)
- Führungszeugnis der Belegart "OB" (nicht älter als 3 Monate) benötigt.
2. Die Ausbildung:
- Mit der theoretischen Ausbildung kann nach der Anmeldung begonnen werden.
- Es ist Präsenzunterricht gesetzlich vorgeschrieben.
- Eine Unterrichtseinheit beträgt 90 Minuten, wie oft der theoretische Unterricht absolviert werden muss, ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse.
3. Theoretische Prüfung
- Die theoretische Prüfung erfolgt, nachdem du alle erforderlichen Unterrichtseinheiten absolviert hast.
- In deiner Lernapp kannst du deine Prüfungsreife einsehen. Wenn die App deine Prüfungsreife bestätigt, wird noch eine Prüfungssimulation der Fahrschule absolviert.
Hast du auch diese Simulation bestanden, erhälst du einen Prüfungstermin beim TÜV - Die theoretische Prüfung findet i. d. R. in Celle an der TÜV Station statt:
TÜV Nord Mobilität
Baumschulenweg 10
29227 Celle - Mitzubringen ist unbedingt dein Personalausweis! (Alternativ: Aufenthaltstitel oder Reisepass)
- Die Prüfungsgebühren vom TÜV werden von der Fahrschule in Rechnung gestellt.
4. Praktische Ausbildung
- Anders als bei der theoretischen Ausbildung beträgt eine Fahrstunde 45 Minuten.
- Die Anzahl praktischer Fahrstunden ist von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig.
- Die praktische Ausbildung ist in folgende Stufen eingeteilt:
- Grundstufe
- Aufbaustufe
- Leistungsstufe
- Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahren)
- Reife- und Teststufe
- Sonderfahren sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der jewaligen Fahrerlaubnis ab.
Sonderfahren sind:
- Beleuchtungsfahrten
- Autobahnfahrten
- Überlandfahrten
- In der Reife- und Teststufe wird das fehlerfreie Fahren unter Prüfungsbedingungen überprüft.
Empfielt der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin weitere Fahrstunden um das Gelernte zu festigen und zu perfektionieren, sollte auf deren Erfahrungen und Fachwissen vertraut werden.
Eine praktische Prüfung auf Wunsch des Fahrschülers führt oft zu einem negativen Prüfungsergbnis.
5. Praktische Prüfung
- Wann und wo die praktische Prüfung startet erfährst du von der Fahrschule
- WICHTIG: Ausweis nicht vergessen!!! - Bist du Brillenträger, muss Brille oder Kontaktlisten getragen werden.
- Nach der bestanden Prüfung bekommst du i. d. R. den Führerschein ausgehändigt. In Ausnahmefällen erhälst du eine Prüfbescheinigung, mit der der Führerschein oder eine vorläufige Fahrbescheinigung von der Führerscheinstelle ausgestellt werden kann.
- Wenn die praktische Prüfung nicht bestanden wurde, darf erst nach zweiwöchiger Sperre eine Wiederholungsprüfung absolviert werden.
- Die Prüfungsgebühren vom TÜV werden von der Fahrschule in Rechnung gestellt.
6. Probezeit
- Nach dem bestehen der praktischen Prüfung und der damit einhergehenden Fahrerlaubniserteilung, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Ausgenommen sind die Klassen AM, L und T.
- Wird man durch Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit auffällig, wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.